Generell kann man sagen, dass jeder Schaden irgendwann beseitigt werden sollte. Ob hierbei jedoch Eile geboten ist, oder eine Sanierung durchaus mit Abstand betrachtet werden kann, hängt von dem jeweiligen Schadensbild ab. Hierzu hat das Land NRW im Jahr 2011 einen „Bildreferenzkatalog“ erarbeitet, der Empfehlungen für Sanierungsfristen beinhaltet, an denen wir uns als Fachfirma orientieren.
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