Bei einer Dichtheitsprüfung wird das Abwasser-Leitungssystem kontrolliert. Nach den gesetzlichen Vorgaben des §61a Landeswassergesetz NRW, sind hiervon alle erdverlegten Leitungen betroffen. Diese umfassen in der Regel Leitungen, die sich im Kellerboden und/oder unter dem Haus befinden sowie die Anschlussleitung zum Stadtkanal.
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